Häufige Fragen

FAQ: Alles zur Messie-Entrümpelung in Hannover

Sie haben Fragen — wir haben Antworten. Hier finden Sie ausführliche Informationen zu Kosten, Ablauf, Diskretion, Kostenübernahme und allem, was Sie sonst wissen möchten.

Allgemein

Was genau ist eine Messie-Entrümpelung und wie unterscheidet sie sich von einer normalen Entrümpelung?

Eine Messie-Entrümpelung in Hannover erfordert deutlich mehr Einfühlsamkeit, Spezialwissen und Ausrüstung als eine normale Entrümpelung. Der Betroffene hat eine emotionale Bindung an die Gegenstände — wir können also nicht einfach alles wegwerfen. Stattdessen sortieren wir gemeinsam mit dem Betroffenen, gehen behutsam vor und respektieren Grenzen. Zusätzlich sind oft Desinfektion und Geruchsneutralisation notwendig. Unsere Mitarbeiter sind im Umgang mit psychisch belasteten Menschen geschult.

Ist das Messie-Syndrom eine anerkannte Krankheit?

Ja, seit 2022 ist pathologisches Horten (Hoarding Disorder) von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im ICD-11 als eigenständige Diagnose anerkannt (Code 6B24). Es handelt sich um eine ernstzunehmende psychische Erkrankung mit komplexen Ursachen — Trauma, Depression, ADHS oder Verlusterfahrungen spielen häufig eine Rolle. Das Messie-Syndrom ist keine Frage von Faulheit oder mangelnder Hygiene. Mehr erfahren Sie auf unserer Seite "Was ist das Messie-Syndrom?".

Wie viele Menschen in Hannover sind vom Messie-Syndrom betroffen?

Genaue Zahlen für Hannover gibt es nicht, da die Dunkelziffer extrem hoch ist — die meisten Betroffenen verbergen ihre Situation. Bundesweit schätzen Experten, dass 2-5% der Bevölkerung in unterschiedlichem Ausmaß betroffen sind. Für Hannover und Niedersachsen bedeutet das mehrere tausend Betroffene. Wir erleben eine steigende Nachfrage nach professioneller Hilfe — ein Zeichen, dass das Thema langsam enttabuisiert wird.

Kosten & Finanzierung

Was kostet eine Messie-Entrümpelung in Hannover?

Die Kosten hängen von der Wohnungsgröße, dem Vermüllungsgrad und den gewünschten Zusatzleistungen ab. Richtwerte: 1-Zimmer ab 1.200€, 2-Zimmer ab 1.800€, 3-Zimmer ab 2.500€, 4+ Zimmer ab 3.500€. Inklusive Desinfektion, Reinigung und Entsorgung. Sie erhalten nach einer kostenlosen Besichtigung einen verbindlichen Festpreis — keine versteckten Kosten, keine Nachforderungen. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Kosten-Seite.

Gibt es versteckte Kosten oder Nachforderungen?

Nein, niemals. Der Festpreis, den wir nach der Besichtigung nennen, ist verbindlich. Selbst wenn der Aufwand größer ist als erwartet, bleibt der Preis gleich. Das ist unsere Festpreisgarantie. Im Preis enthalten sind: Entrümpelung, Sortierung, Entsorgung (inkl. Sondermüll), Grundreinigung, Transport und alle Arbeitskosten. Nur explizit vereinbarte Zusatzleistungen (Renovierung, Spezialreinigung) werden separat berechnet.

Wer kann die Kosten für eine Messie-Entrümpelung übernehmen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten der Kostenübernahme: 1) Sozialamt über §§ 67-69 SGB XII, 2) Jobcenter über § 22 SGB II, 3) Krankenkasse bei ärztlicher Verordnung, 4) Vermieter als Präventionsmaßnahme, 5) Ratenzahlung direkt bei uns. Wir helfen bei der Antragstellung und erstellen kostenlose Kostenvoranschläge für Behörden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite "Kostenübernahme".

Bieten Sie Ratenzahlung an?

Ja, wir bieten individuelle Ratenzahlungen an. Die Konditionen besprechen wir nach der kostenlosen Besichtigung persönlich mit Ihnen. Uns ist wichtig, dass niemand aus finanziellen Gründen auf Hilfe verzichten muss. Sprechen Sie uns einfach darauf an — wir finden eine Lösung.

Ablauf & Dauer

Wie läuft eine Messie-Entrümpelung in Hannover ab?

Der Ablauf: 1) Kostenloser Erstanruf — Sie schildern Ihre Situation. 2) Diskrete Besichtigung vor Ort — unser Projektleiter kommt in neutraler Kleidung, bewertet den Aufwand und erstellt den Festpreis. 3) Gemeinsame Sortierung — wir gehen zusammen mit dem Betroffenen durch die Gegenstände. Nichts wird ohne Zustimmung entfernt. 4) Professionelle Entrümpelung — unser Team räumt, entsorgt fachgerecht und reinigt. 5) Übergabe — die Wohnung wird besenrein oder auf Wunsch renoviert übergeben.

Wie lange dauert eine Messie-Entrümpelung?

Die Dauer hängt vom Umfang ab: Eine 1-Zimmer-Wohnung schaffen wir oft in 1-2 Tagen, eine 2-3-Zimmer-Wohnung in 2-4 Tagen, eine 4+-Zimmer-Wohnung in 4-7 Tagen. Bei schweren Fällen mit Renovierungsbedarf kann es 1-2 Wochen dauern. Nach der Besichtigung in Hannover nennen wir Ihnen den genauen Zeitplan.

Muss der Betroffene bei der Entrümpelung anwesend sein?

Das hängt von der Situation ab. Idealerweise ist der Betroffene zumindest beim Sortieren anwesend, damit er mitentscheiden kann, was behalten wird. Wenn das nicht möglich ist (z.B. bei Krankenhausaufenthalt), kann auch ein Angehöriger oder Betreuer diese Rolle übernehmen. Bei Räumungen nach Todesfall oder Zwangsräumung arbeiten wir auf Anweisung des Auftraggebers.

Können Sie auch kurzfristig oder am Wochenende arbeiten?

Ja. Wir bieten Notfall-Entrümpelungen in Hannover mit Arbeitsbeginn innerhalb von 24-48 Stunden an — auch an Wochenenden und Feiertagen. Bei drohender Räumungsklage oder Gesundheitsgefahr handeln wir sofort. Rufen Sie unsere Notfall-Hotline an: 0800 / 006 0970.

Diskretion & Umgang

Wie diskret arbeiten Sie?

Absolute Diskretion ist für uns selbstverständlich. Unsere Fahrzeuge sind neutral beschriftet, unsere Mitarbeiter tragen keine auffällige Arbeitskleidung mit Firmennamen. Nachbarn müssen nicht wissen, was passiert. Wir besprechen auch mit Ihnen, zu welchen Zeiten wir am besten arbeiten, um möglichst wenig Aufmerksamkeit zu erregen.

Werfen Sie einfach alles weg?

Nein, niemals. Das ist der wichtigste Unterschied zwischen einer Messie-Entrümpelung und einer normalen Räumung. Wir sortieren gemeinsam mit dem Betroffenen (oder einer Vertrauensperson) und respektieren Entscheidungen. Persönliche Dokumente, Fotos, Wertgegenstände und Erinnerungsstücke werden immer separiert und aufbewahrt. Nur offensichtlicher Müll (verdorbene Lebensmittel, kaputte Gegenstände) wird direkt entsorgt — nach Rücksprache.

Verurteilen Sie die Betroffenen?

Absolut nicht. Unsere Mitarbeiter sind im Umgang mit Menschen mit Messie-Syndrom geschult und sensibilisiert. Wir wissen, dass es sich um eine Erkrankung handelt — nicht um Faulheit oder mangelnden Willen. Sie werden bei uns weder Kopfschütteln noch spitze Bemerkungen erleben. Nur Verständnis, Respekt und professionelle Hilfe.

Was passiert mit meinen persönlichen Gegenständen?

Persönliche Dokumente (Ausweis, Kontoauszüge, Post), Fotos, Schmuck und Wertgegenstände werden von uns sorgfältig separiert, gereinigt wenn nötig, und Ihnen in Kisten übergeben. Verwertbare Gegenstände (funktionsfähige Möbel, Elektronik) können wir auf den Entrümpelungspreis anrechnen oder an gemeinnützige Organisationen spenden — natürlich nur mit Ihrer Zustimmung.

Spezielle Situationen

Können Sie bei Schimmel, Ungeziefer oder Geruch helfen?

Ja, das gehört zu unserem Leistungsspektrum. Nach der Entrümpelung führen wir bei Bedarf durch: Professionelle Schimmelentfernung und Desinfektion, Geruchsneutralisation mittels Ozon-Behandlung, und Tiefenreinigung aller Oberflächen. In Hannover arbeiten wir mit erfahrenen Partnern zusammen.

Was mache ich als Vermieter mit einer Messie-Wohnung?

Als Vermieter in Hannover empfehlen wir: 1) Zustand dokumentieren (Fotos, Video, Zeugen), 2) Schriftliche Abmahnung mit Frist, 3) Bei Nichtreaktion: Fristlose Kündigung nach § 543 BGB, 4) Professionelle Entrümpelung beauftragen, 5) Kosten als Schadensersatz geltend machen. Wir beraten Vermieter kostenlos und erstellen rechtssichere Dokumentationen und Kostenvoranschläge.

Helfen Sie auch bei Nachlassentrümpelung?

Ja, wir führen auch Nachlassentrümpelungen durch — gerade wenn der Verstorbene unter dem Messie-Syndrom litt, ist besondere Sorgfalt gefragt. Wir separieren Wertgegenstände, Dokumente und persönliche Erinnerungsstücke und übergeben diese den Erben. Die Wohnung wird besenrein übergeben.

Kann ich als Angehöriger einen Auftrag erteilen, ohne dass der Betroffene einverstanden ist?

Das ist eine schwierige rechtliche und ethische Frage. Grundsätzlich darf eine Entrümpelung nur mit Zustimmung des Bewohners oder seines gesetzlichen Betreuers stattfinden. Ausnahmen bestehen bei gerichtlichen Anordnungen (Zwangsräumung) oder wenn ein Betreuer bestellt wurde. Wir beraten Sie gerne, welche Schritte in Ihrer Situation möglich und sinnvoll sind.

Ihre Frage war nicht dabei?

Kein Problem — rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beantworten jede Frage persönlich, ehrlich und ohne Zeitdruck. Die Beratung ist kostenlos.

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